←
Zurück zur Übersicht
VERBOT des "Feueranzündens" - FEUERVERBOTSVERORDNUNG für den Bezirk Spittal an der Drau
BEITRAG VOM
13.07.2026
Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Windböen), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist
- jegliches Feueranzünden
sowie - das Rauchen im Wald
ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN!