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VERBOT des "Feueranzündens" - FEUERVERBOTSVERORDNUNG für den Bezirk Spittal an der Drau

BEITRAG VOM 13.07.2026

Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Windböen) besteht ab sofort und bis auf weiteres ein VERBOT des "Feueranzündens"!

Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Windböen), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist 

  • jegliches Feueranzünden  
    sowie
  • das Rauchen im Wald

 ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN!

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