Gemeindeeigene Gebäude EED III
Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. In diesem Zusammenhang trat im Oktober 2023 die Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, kurz „EED III“ in Kraft.
Diese verpflichtet öffentliche Einrichtungen jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche ihrer beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu sanieren.
Ziel ist es, diese Gebäude bis 2040 auf den Standard eines Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäudes zu bringen.
Es müssen ein öffentlich zugängliches Inventar von Gebäuden mit einer konditionierten Fläche über 250m² sowie die zugehörigen Energieausweise auf der Homepage veröffentlicht werden.