Fundstücke in der Gemeinde
Mitteilung über die Behandlung von Funden
- Es wird gebeten, Fundgegenstände unverzüglich im Gemeindeamt abzugeben.
- Die abgegebenen Gegenstände werden im Rundschreiben bekannt gemacht.
- Der Finder erwirbt Eigentum an einer Fundsache, wenn sich nicht binnen eines Jahres der Verlustträger meldet.
- Bei Funden, deren Wert mehr als € 20,00 beträgt, wird der Finder von der Behörde verständigt und kann sich in den darauf folgenden sechs Monaten den Fundgegenstand ausfolgen lassen.
- Fundgegenstände, deren Wert unter € 20,00 liegt, können ebenfalls nach einem Jahr an den Finder ausgefolgt werden. Es erfolgt aber keine Verständigung durch die Behörde und der Anspruch verfällt bereits nach sechs Wochen.
- Gegenstände, die missbräuchlich verwendet werden können, wie zum Beispiel Schlüssel, werden nicht ausgefolgt.
- Wir ersuchen um Verständnis, dass Fundgegenstände, die nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen abgeholt werden, nicht länger aufbewahrt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt.
Tel.: +43 4782 2211
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at
Fundgegenstände
DATUM | FUNDGEGENSTAND | FUNDORT |
25.08.2023 | Sommerhut | Hauptplatz |
23.08.2023 | Zahnprothese | Hauptplatz |
17.08.2023 | Lesebrille mit schwarzer Einfassung | Obervellach / Adler Apotheke |
17.08.2023 | Lesebrille mit brauner Einfassung | Obervellach / Adler Apotheke |
28.07.2023 | VW-Autoschlüssel mit Anhänger | Stallhofen / Brunnen bei Kirche |
24.04.2023 | Lesebrille mit grüner Einfassung | Pfaffenberg / Bereich Pirkitzer |