Amtssignatur

Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur einer Behörde, die durch diese an Stelle einer Unterschrift auf elektronisch erstellte Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.  Dies wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar mit einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument auch tatsächlich von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen, für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

 

Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke, die die Gemeinde im Internet als die ihre gesichert veröffentlicht hat
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, und

 

Information zur Prüfung der elektronischen Signatur

 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 des E-GovG

Die Gemeinde Obervellach verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke.

 

Darstellung der Amtssignatur

Die Gemeinde Obervellach verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen.

Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:

Prüfung der Amtssignatur

Die Amtssignatur kann beim zentralen Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

   

Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann beim Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen: