Förderungen
Wohnbeihilfe- und Betriebskostenunterstützung
Wohnen soll als Grundbedürfnis jedem Menschen in Kärnten zugänglich sein. Ziel des seit 01.01.2025 in Kraft stehenden Kärntner Wohnbeihilfegesetzes (K-WBHG) ist es daher, eine finanzielle Unterstützung bei der Deckung des Wohnbedarfs sowie der Betriebskosten unter sozialen Aspekten und damit einer sozialen Staffelung für alle Menschen in Kärnten zu gewährleisten und bezahlbaren Wohnraum in Kärnten abzusichern und zu ermöglichen.
Das Land unterstützt als Träger von Privatrechten, abhängig von der jeweiligen finanziellen Leistungskraft einer Person bzw. einer Haushaltsgemeinschaft, sowohl Mieter:innen wie auch Eigenheimbesitzer:innen bei der Inanspruchnahme und Erhaltung von Wohnraum durch eine sozial gestaffelte Wohnbeihilfe einschließlich einer Beihilfe zu den Betriebskosten und den Heizkosten oder einer sozial gestaffelten Betriebskostenunterstützung einschließlich einer Unterstützung bei den Heizkosten.
Informationen zur Antragstellung
Die Online-Anträge finden Sie auf der Homepage des Landes:
www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L58
Förderungen des Landes Kärnten
FACHBEREICH BAUEN & WOHNEN
Vom Land Kärnten werden Förderungen über Impulsprogramme zum Fachbereich "Bauen und Wohnen" gewährt.
Informationen, Formulare und Unterlagen zu den Förderungen erhalten Sie im Gemeindeamt bzw. stehen unter nachstehendem Link zum Downloaden zur Verfügung.
Der Kärntner Sanierungs-Euro: Das neue Fördermodell ab 1. 1. 2026
Mit dem Kärntner Sanierungs-Euro startet das Land Kärnten ab 1. Jänner 2026 ein neues, einfaches Fördersystem für Gebäudesanierungen. Gefördert wird, was Energie spart und die Umwelt entlastet – ob neue Fenster, bessere Dämmung oder eine moderne Heizung.
Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-11
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at
Förderung für Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe
Die Marktgemeinde Obervellach fördert sowohl Lehrlinge aus Obervellach als auch Obervellacher Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, mit einem Betrag von € 400,-- bei Nachweis eines erfolgreichen Lehrabschlusses.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien.
Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at
Förderung für Studierende
Zur finanziellen Unterstützung von Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen, die ihren Hauptwohnsitz in Obervellach haben, gewährt die Marktgemeinde Obervellach eine Unterstützung von € 400,00 pro Studienjahr.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien.
Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at
Förderung - Windeltonne
Für Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr sowie für erwachsene Personen mit ärztlich bestätigter Inkontinenz gibt es eine Förderung in Höhe von € 72,00 / pro Jahr.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien!
Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at

