Förderungen

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Förderungen des Landes Kärnten

IMPULSPROGRAMME - FACHBEREICH BAUEN & WOHNEN

Vom Land Kärnten werden u.a. Förderungen über Impulsprogramme zum Fachbereich Bauen und Wohnen gewährt.
Diese sind zeitlich begrenzt. Informationen, Formulare und Unterlagen zu den Förderungen erhalten Sie im Gemeindeamt bzw. im Internet zum Downloaden.

Hervorgehoben werden folgende Förderprogramme:
*  Photovoltaik-Anlagen 2022/23,
*  “Raus aus fossilen Brennstoffen" 2022,
*  Sauber Heizen für Alle 2022,
*  nachträgliche Montage von Außenbeschattungen 2022/23 (Rollläden oder Raffstores)


Förderung für Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe

Die Marktgemeinde Obervellach fördert sowohl Lehrlinge aus Obervellach als auch Obervellacher Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, mit einem Betrag von € 400,-- bei Nachweis eines erfolgreichen Lehrabschlusses.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien.

Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at

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Förderung für Studierende

Zur finanziellen Unterstützung von Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen, die ihren Hauptwohnsitz in Obervellach haben, gewährt die Marktgemeinde Obervellach eine Unterstützung von € 400,00 pro Studienjahr. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien.

Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at

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Förderung „Schupf´n am Talboden“

Mit dem vom Gemeinderat am 06. Juli 2022 beschlossenen Förderungsprogramm möchte die Marktgemeinde Obervellach einen Beitrag zur Erhaltung der sog. „Holzschupf´n“ am Talboden des Mölltals als prägendes Landschaftselement und ortstypisches bäuerliches Kulturgut leisten. Gefördert werden sowohl Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schupf´n als auch die Neuerrichtung von Schupf´n im traditionellen Stil.

Das Förderausmaß beträgt 25% der Baukosten, die maximale Förderung € 2.500,-.
Eigenleistungen sind förderbar.

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Förderung der Elternbeiträge für die vorschulische Kinderbetreuung

Die Marktgemeinde Obervellach stützt die Elternbeiträge für die vorschulische Kinderbetreuung über die dafür gewährten Landesförderungen hinaus und ermöglicht, so z. B. den kostenlosen Kindergartenbesuch im Pflichtjahr oder günstige Tarife in der Kindertagesstätte bzw. Betriebstagesmutter.

Für diese Förderungen ist KEIN Antrag nötig – sie werden bei den monatlichen Beiträgen bereits abgezogen.

Kindergarten

Abgabenbezeichnung Abgabeneinheit Betrag/Tarif:
Kindergarten (100,00 abzüglich Landesförderung 70,00) monatlich für Halbtag 30,00
Kindergarten - Halbtag für Kinder im Pflichtjahr   kostenlos
Kindergarten - Ganztag (156,00 abzg. 96,00) monatlich für Ganztag 60,00
Kindergarten - Ganztag für Kinder im Pflichtjahr (156,00 abzüglich Landesförderung 113,00) monatlich für Ganztag 43,00
     
Kindergartenbus - Ersatzleistung monatlich pro Kind 15,00
Jausenbeitrag (verpflichtend) monatlich pro Kind 15,00

Kindertagesstätte

Abgabenbezeichnung Abgabeneinheit Betrag/Tarif:
Kindertagesstätte und Betriebstagesmutter (143,00 abzügl. 103,00 Landesstipendium) monatlich für Halbtag 40,00
Kindertagesstätte (231,00 abzügl. 157,00 Landesstipendium) monatlich für Ganztag 74,00
     
Kindergartenbus - Ersatzleistung monatlich pro Kind 15,00
Jausenbeitrag (verpflichtend) monatlich pro Kind 15,00


Die Anmeldung erfolgt über:

Frau Mag. (FH) Andrea Schauperl
Tel.: +43 664 803 2755 09



Förderung für Maßnahmen zur Wildschadensverhütung

Die Marktgemeinde Obervellach unterstützt die Pächter der Gemeindejagden bei Maßnahmen zur Wildschadensverhütung wie dem Ankauf von Materialien für den Jagdbetrieb (z.B. mobile Ansitzeinrichtungen) oder von chemischen und mechanischen Verbiss- und Schälschutzprodukten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien.

Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at

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Förderprogramm „Ölkesselfreie Gemeinde Obervellach“

Als Nationalparkgemeinde und Mitglied der KEM- (Klima- und Energie-Modell) -Region Großglockner/Mölltal – Oberdrautal setzt die Marktgemeinde Obervellach ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz und unterstützt die Umrüstung von Ölheizungen auf Pellets-, Scheitholz- oder Hackgutheizungen oder einen Fernwärmeanschluss mit einem Fixbetrag von € 1.500,00. Für die Entsorgung alter Öltanks nach bereits früher erfolgter Umstellung gibt es pauschal € 500,00.

Das Antragsformular finden Sie nachstehend bzw. ist im Gemeindeamt erhältlich.

Anträge können persönlich in der Finanzverwaltung abgegeben oder per
E-Mail an andreas.kleinwaechter@ktn.gde.at gesendet werden.

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Förderung - Windeltonne

Für Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr sowie für erwachsene Personen mit ärztlich bestätigter Inkontinenz gibt es eine Förderung in Höhe von € 72,00 / pro Jahr.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Förderrichtlinien!

Auskünfte im Gemeindeamt:
Tel. +43 4782 2211-22
E-Mail: obervellach@ktn.gde.at

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