KURZPARKZONE: Verlängerung der Parkdauer & Änderung der Kurzparkzone.
Neue Verordnungen und Markierungen am Hauptplatz Obervellach treten mit 02. Februar 2026 in Kraft.
Kurzparkzonen am Hauptplatz und im Bereich Frisör Semmelrath / Massageoase – Neue Verordnungen und Markierungspläne
In der Gemeinderatssitzung am 22. Dezember 2025 wurden für zwei wichtige Bereiche im Ortszentrum neue Kurzparkzonen-Verordnungen sowie ein Markierungsplan für den Hauptplatz beschlossen.
Kurzparkzone am Hauptplatz
Der Gemeinderat erließ eine neue Verordnung für die Kurzparkzone am Hauptplatz. Wesentliche Änderung ist die Verlängerung der maximalen Parkdauer von bisher 90 Minuten auf 120 Minuten. Diese Anpassung tritt in Kraft, sobald die Verkehrszeichen entsprechend geändert wurden, voraussichtlich ab 2. Februar 2026.
Zusätzlich wurde ein neuer Markierungsplan beschlossen, der die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften vollständig berücksichtigt. Die neuen Bodenmarkierungen werden angebracht, sobald es die Witterung zulässt, um eine klare Abgrenzung der Parkflächen und Gehbereiche zu gewährleisten.
Kurzparkzone im Bereich Frisör Semmelrath / Massageoase
Für den Bereich rund um den Frisör Semmelrath und die Massageoase wurde ebenfalls eine neue Kurzparkzonen-Verordnung beschlossen. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
• Verlängerung der Parkdauer von 90 Minuten auf 120 Minuten
• Anpassung der zulässigen Parkzeiten an die Regelungen am Hauptplatz
Auch diese Änderungen treten mit der Anpassung der Verkehrszeichen am 2. Februar 2026 in Kraft.
Mit diesen Maßnahmen reagiert die Gemeinde auf die Anforderungen der Betriebe, Anrainer und Besucher, schafft mehr Klarheit für die Parkerlaubnis und sorgt für eine geordnete Verkehrsführung im Ortszentrum.
Parkplatzsituation beim oberen Kirchenfriedhof in Obervellach
Die Parksituation am Eingang zum oberen Kirchenfriedhof ist teilweise problematisch, da parkende Fahrzeuge die Durchfahrt einengen. Da es sich hierbei nicht um „Dauerparkplätze“, sondern um eine öffentliche Straße handelt, wird die Parkraumüberwachung auf diesen Bereich ausgeweitet – vorerst mit Verwarnungen, um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften sicherzustellen.