Verhaltensregeln bei Wolfsbegegnungen

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Der Österreichische Naturschutzbund hat für den Fall, dass man einem Wolf begegnet, Verhaltensgrundsätze zusammengefasst.

 

Der Österreichische Naturschutzbund hat für den Fall, dass man einem Wolf begegnet, folgende Verhaltensgrundsätze zusammengefasst:

Stehen bleiben & ruhig verhalten. Im Normalfall zieht sich der Wolf von selbst zurück.
Vor allem junge, unerfahrene Wölfe sind meist neugieriger und weniger scheu als ältere Wölfe.

Läuft der Wolf nicht von selbst weg:
-  Laut sprechen & kräftig in die Hände klatschen.
-  Nicht weglaufen, unter Blickkontakt langsam rückwärts weggehen.
-  Sollte der Wolf wider Erwarten sogar folgen, stehen bleiben und versuchen ihn einzuschüchtern:
Groß machen und lautstark anschreien. Das hält den Wolf auf Distanz.


Kinder, die häufig an gleichen Orten spielen, dürfen Wildtiere nie anlocken oder füttern, auch keine Esswaren hinwerfen oder an ihren Spielorten zurücklassen!
Bei Begegnungen mit Wölfen und anderen großen Wildtieren sollten Kinder panische Bewegungen, wildes Kreischen und fluchtartiges Wegrennen vermeiden und dem Tier nie den Rücken zudrehen! Sie sollten aufrecht stehen, sich so groß wie möglich machen und sich rückwärts unter ständigem Blickkontakt mit dem Tier entfernen. Lautes Sprechen, in die Hände klatschen oder Anschreien kann das Tier zusätzlich einschüchtern und zum Verschwinden bewegen.


 

Eine Wolfssichtung und eine erste Vergrämung eines Risikowolfes durch optische und/oder akustische Signale ist unverzüglich über nachfolgenden Link zu dokumentieren: https://www.kaerntner-jaegerschaft.at/meldungen/vergraemung-eines-wolfes

Sollte sich innerhalb von vier Wochen nach der ersten Vergrämung in einem Radius von 10 km neuerlich ein Wolf im Umkreis von weniger als 200 Meter von Gebäuden, Stallungen und Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten, dann hat eine zweite Vergrämung durch einen Warn- oder Schreckschuss mit einer Jagdwaffe stattzufinden.
Dokumentation: https://www.kaerntner-jaegerschaft.at/meldungen/vergraemung-eines-wolfes

Sollte sich danach, innerhalb von vier Wochen nach der ersten Vergrämung, in einem Radius von 10 km vom Ort der ersten oder zweiten Vergrämung, neuerlich ein Wolf im Umkreis von weniger als 200 Meter von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen und Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten, dann kann eine weidgerechte Erlegung des Wolfes durch den zuständigen Jäger mit einer Jagdwaffe stattfinden.

 

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