Vorgehensweise bei Wolfssichtungen in der Gemeinde Obervellach
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Die Rückkehr der Wölfe beschäftigt vor allem Oberkärnten. Betroffen davon ist nicht nur die Landwirtschaft mit gerissenen, verletzten und oft panisch beunruhigten Schafen, Ziegen und Rindern. Vielmehr haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass sich Wölfe auch Siedlungen nähern und viele Menschen zunehmend um ihre Sicherheit besorgt sind.
Die vorgelegte Kärntner Wolfsverordnung durch LR Martin Gruber ermöglicht es, durch einen 3-Stufen-Plan, die Schonvorschriften des Wolfes bei „Risikowölfen“ außer Kraft zu setzen. Um Risikowölfe handelt es sich, wenn sie im Umkreis von weniger als 200 Meter von bewohnten Häusern, Stallungen und Viehweiden gesichtet werden.
In diesem Stufenplan muss der Wolf erstens vergrämt werden, zweitens durch einen Warnschuss des Jagdausübungsberechtigten abgeschreckt werden und schließlich kann er, nach wiederholtem Kontakt zum Menschen in besiedeltem Gebiet, entnommen werden.
Damit dies erreicht wird, ersuchen wir um eure Mithilfe und rufen dazu auf, unbedingt jede Beobachtung und auch jeden Riss eines Tieres umgehend der Gemeinde, dem Hegeringleiter, den Jägern oder den Bauernvertretern zu melden. Auch Foto- und Videomaterial sollte gemacht werden.
Nur mit vereinten Kräften können wir die Entnahme von Risikowölfen bzw. Problemwölfen schaffen und somit die Jagd-, Weide- und Almsaison in unserer Region sicherstellen!!
Kontakte:
Hegeringleiter Arnold Knötig, Tel. +43 664 5254 637
Vizebgm. Franz Oberrainer, Tel. +43 676 4411 490